Verhaltenscodex
Kinderarbeit
ELLER beschäftigt keine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter unter 16 Jahren. Für minderjährige Beschäftigte halten wir insbesondere die Schutzmaßnahmen im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) ein.
Beseitigung aller Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit
ELLER setzt keine Gefangenen zur Verrichtung von Arbeitsleistungen ein. Wir greifen zudem nicht auf Lieferanten zurück, in denen die Arbeit von unbezahlten oder zwangsverpflichteten Arbeitern oder von Personen, die gegen ihren Willen zur Arbeit gezwungen werden, verrichtet wird.
Beseitigung von Diskriminierung in Bezug auf Beschäftigung und Beruf sowie Schutz der persönlichen Rechte.
Die Beziehungen zwischen Kunden, Geschäftspartnern, Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern bei ELLER sind von Professionalität, gegenseitigem Respekt und Fairness geleitet. Dabei nehmen wir auf kulturelle Unterschiede Rücksicht. ELLER verpflichtet sich, niemanden aufgrund individueller Merkmale wie Alter, Rasse, Religion, Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Behinderung, nationaler Herkunft, Abstammung oder Familienstand zu benachteiligen. Wir respektieren die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen und beschäftigen niemanden gegen seinen Willen oder zwingen zur Arbeit.
Wir dulden im Arbeitsumfeld keine Diskriminierung, Belästigung oder Repressalien. Auch das Verhalten (einschließlich Gesten, Sprache und physische Kon-takte), das sexuell, Zwang ausübend, bedrohend, missbräuchlich oder ausnutzend ist, ist untersagt. Dies gilt auch für die Stellen Bewerber. Wir sorgen für angemessene Entlohnung und gewährleisten den gesetzlich festgelegten Mindestlohn. Die Arbeitszeiten sind einzelvertraglich geregelt und entsprechen der deutschen Gesetzgebung. Zusätzlich regelt die Betriebsvereinbarung die kollektiven Rahmenbedingungen zur Arbeitszeit- und Pausenregelung.
Als Obergrenze wurde eine Wochenarbeitszeit von maximal 60 Stunden festgelegt und im Schichtmodell integriert. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden freiwillig und auf eigene Veranlassung hin eingestellt. Die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses ist unter beiderseitiger Berücksichtigung der Kündigungsfristen jederzeit möglich. Wir erkennen, soweit rechtlich zulässig, die Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten an und achten darauf, Mitglieder in Arbeitsorganisationen weder zu bevorzugen noch zu benachteiligen.
Achtung der Vereinigungsfreiheit und wirksame Anerkennung des Rechts auf Tarifverhandlungen
Wir erkennen, soweit rechtlich zulässig, die Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten an und achten darauf, Mitglieder in Arbeitsorganisationen weder zu bevorzugen noch zu benachteiligen. Unsere Mitarbeiter haben eine Vertrauensmitarbeiter Team gewählt, welches die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber der Geschäftsleitung vertritt. Hier findet ein regelmäßiger Austausch statt und wird auch aktiv vom Management gefördert.
Geschäftsführung
Verbot von Korruption und Bestechung
Unseren Mitarbeitern ist es nicht gestattet, Dritten direkt oder indirekt Vorteile anzubieten oder zu gewähren, um wirtschaftliche Entscheidungen unzulässig zu beeinflussen, sei es durch Geldzahlungen oder sonstige Leistungen. Kein Mitarbeiter darf seine dienstliche Stellung dazu benutzen, Vorteile zu fordern, anzunehmen oder sich auf sonstige Weise zu verschaffen. ELLER toleriert keine Form von Korruption oder Bestechung.
Einsatz von Sublieferanten
ELLER pflegt einen fairen Umgang mit allen Geschäftspartnern. Die Auswahl von Lieferanten und Dienstleistern erfolgt nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien sowie auf Basis von Angebotsvergleichen. Lieferanten, die im Auftrag von ELLER tätig sind, sind verpflichtet unseren Verhaltenskodex zu befolgen.
Einhaltung der Gesetze
Unsere Geschäfte führen wir so, dass sie den anzuwendenden Gesetzen, anderen bindenden Vorschriften und freiwillig eingegangenen Verpflichtungen entsprechen. ELLER Führungskräfte haben eine besondere Vorbildfunktion. Es ist die Aufgabe der jeweiligen Vorgesetzten, den Mitarbeitern dazu die nötige Anweisung und Unterstützung zu geben, zum Beispiel Zugang zu allen internen Richtlinien zu gewähren und diese im Bedarfsfalle zu erläutern.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Unterweisungen der Mitarbeiter
ELLER engagiert sich für eine hohe Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Wir fördern die Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter: durch regelmäßige Unterweisungen aller Beschäftigten, durch eine intensive Zusammenarbeit mit der externen Sicherheitsfachkraft und dem Betriebsarzt sowie durch Ausbildungen zum betrieblichen Ersthelfer und regelmäßigen Notfallübungen.
ELLER analysiert die potenziellen Risiken in Gefährdungsbeurteilungen und sorgt für best-mögliche Vorsorge- und Vorbeugemaßnahmen gegen Unfälle und Berufskrankheiten. Bei ELLER ist jeder Mitarbeiter für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in seinem Bereich mitverantwortlich. Es ist Aufgabe aller Mitarbeiter darauf zu achten, dass mit zunehmender Routine die Sorgfalt beibehalten wird. Die Sicherheitsvorschriften sind durch jeden Mitarbeiter strikt einzuhalten und die vorhandenen Schutzvorrichtungen sind zu benutzen. Dem Vorgesetzten kommt eine wichtige Vorbildfunktion zu.
Schutzausrüstung
ELLER Mitarbeiter erhalten kostenlos notwendige persönliche Schutzausrüstungen. Die Arbeitssicherheits-Ausschuss-Sitzungen finden viermal jährlich statt. Jedem Beschäftigten steht es frei, während der Arbeitszeit die angekündigten Sprechzeiten des Betriebsarztes und der Sicherheitsfachkraft wahrzunehmen, oder Notfalleinrichtungen aufzusuchen.